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ASS-Pflegschaft: Kein schlüssiges Konzept für den neuen Standort

Schwerte. In einem Brief an die Parteifraktionen und an die im Rat der Stadt Schwerte vertretenen Parteien hat die Schulpflegschaft der Albert-Schweitzer-Schule Stellung bezogen zu den Plänen der Stadt, die Schule künftig am Standort der jetzigen Realschule am Stadtpark zu platzieren und zur eigenen Forderung, die Schule am jetzigen Standort in der Wittekindstraße zu belassen. Darum kämpft die Pflegschaft im Moment und hat scheinbar ihre Hausaufgaben gemacht. Die Darstellung der Sachlage aus ihrer Sicht ist akribisch und sehr ausführlich auf mehreren Seiten geschildert. Sie kommt zu dem Fazit, dass „ein schlüssiges Konzept zur Nutzung des Gebäudes der bisherigen RaS als Albert-Schweitzer-Schule, welches den Schulbetrieb in der bisherigen Qualität sicherstellt, bisher erkennbar nicht vorliegt“. Lesen Sie den Brief an die Politik im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion,

sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates,

am 02.12.2015 werden Sie darüber entscheiden müssen, ob die Albert-Schweitzer-Grundschule ab 2018 ihren bisherigen Standort an der Wittekindstraße aufgeben und in das dann frei gewordene Gebäude der Realschule am Stadtpark umziehen muss.  Zu diesem Thema hat es bereits im Vorfeld sehr viel Aufregung gegeben, die Emotionen schlugen hoch. Sie haben uns von der Schulpflegschaft zu sich in die Fraktion eingeladen und sich unseren Standpunkt, unsere Argumente angehört. Dafür bedanken wir uns.

Bei der Beurteilung, ob ein Standortwechsel Sinn macht, muss zum einen der angespannten Haushaltslage der Stadt Schwerte als auch den Bedürfnissen der Bürger, hier der Grundschulkinder, Rechnung getragen werden. Die anstehende Entscheidung wird die Beschulung von 5-10-jährigen Kindern der nächsten Generationen verändern. Die Veränderung wird die Bürger der Stadt Schwerte betreffen, die ihre Meinung noch nicht äußern und sich noch nicht Gehör verschaffen können. Umso sorgfältiger sollten Auswirkungen bedacht, Argumente abgewogen, Handlungsspielräume genutzt und Alternativen diskutiert werden bevor eine solch einschneidende Maßnahme entschieden wird.

 Gebäude am Stadtpark entspricht nicht der modernen Pädagogik

Nach Auffassung der Schulpflegschaft der Albert-Schweitzer-Grundschule liegen keine Gründe für eine Standortverlagerung vor. Aus pädagogischer Sicht entspricht das Gebäude der Realschule am Stadtpark nicht den Anforderungen an die moderne Pädagogik. Die Herausforderungen, insbesondere der Inklusion, können nur schwerlich gelöst werden. Aus bautechnischer Sicht ist die Verlagerung nicht sinnvoll. Die bisher immer wieder vorgetragene Haushaltsersparnis lässt sich anhand einer Kostenaufstellung nicht nachvollziehen.

Dem bilanziellen Gewinn aus der Auflösung der Sanierungsrückstellung für das Gebäude der Albert-Schweitzer-Grundschule an der Wittekindstrasse von 500.000 € (454.918 € lt. Anlage 5 des Haushaltes) im Jahr 2015 folgt ein tatsächlich zu zahlender Aufwand von ca. 2.700.000 € in den nächsten 7 Jahren. Eine Ersparnis, eine Haushaltskonsolidierung, ist aus Sicht der Schulpflegschaft nicht erkennbar.

Aus Sicht der Kosten ergeben sich auf den ersten Blick bejahende Argumente für den Standortwechsel. Dies ist umso auffälliger, führt man sich das marode Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule an der Wittekindstrasse vor Augen. Hier wurden seit Jahren keine der notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Dach soll besonders sanierungsbedürftig sein, so die Ausführungen der GEBIT Schulentwicklungsplanung (nachfolgend kurz GEBIT) und der Stadtverwaltung Schwerte.

Der Haushalt der Stadt Schwerte weist für das Gebäude der Albert-Schweitzer-Grundschule eine Sanierungsrückstellung von 454.918 € aus. Das ist viel Geld, besonders für eine Stadt, die mit dem Haushaltssicherungskonzept und dem Stabilitätspakt leben muss. Umso wichtiger ist es, mit den wenigen verbleibenden Ressourcen klug und umsichtig zu wirtschaften ohne dabei die Zukunftsperspektiven der Bürger aus dem Blick zu verlieren.

Vergleich bisherige Sanierungsrückstellung und laufende Kosten

Vergleicht man die Sanierungsrückstellungen der Albert-Schweitzer-Schule am Standort Wittekindstrasse mit denen der Realschule am Stadtpark, fällt eine Differenz lt. GEBIT von 181.949 € zu Gunsten der Realschule am Stadtpark (nachfolgend kurz RaS), auf.   Fazit: Dies scheint zunächst die günstigere Alternative zu sein. Tatsächlich müssen jedoch auch die jährlich anfallenden, laufenden Kosten der Schulen miteinander verglichen werden. Die laufenden Kosten lt. GEBIT betragen bei der RaS jährlich 251.890 € und bei der Albert-Schweitzer-Schule an ihrem bisherigen Standort 168.093 €. In diesen Kosten sind die Kosten der Offenen Ganztagsschule „Albertinos“ mit eigenem Gebäude schon enthalten. Die entstehenden Kosten durch die Nutzung bis in die Nachmittagsstunden sind in den Kosten der RaS nicht enthalten und würden die Differenz zu Gunsten der Albert-Schweitzer-Schule erhöhen.

Fazit: Der jährliche Unterhalt ist somit bei der Albert-Schweitzer-Grundschule an dem bisherigen Standort Wittekindstrasse mit 83.737 € jedes Jahr günstiger.

Sanierungskosten/Instandsetzungskosten

Bei einer Standortverlagerung ist die RaS für eine grundschulgerechte Nutzung instand zu setzen. Dabei entstehen Kosten für

  • die Sanierung der Außenanlagen; unklar sind die Kosten und die Folgen der bekannt gewordenen PAK-Belastung. Wir gehen davon aus, dass sich die Kosten auf 160.000 € allein für die Entsorgung belaufen werden.
  • den Pausenhof mit Spielgeräten. Bisher sind auf diesem keine Spielgeräte vorhanden, während auf dem Gelände der Albert-Schweitzer-Schule 2 Klettergerüste, 2 Tischtennisplatten und 2 Ballkörbe vorhanden sind.
  • notwendige Umbaumaßnahmen der sanitären Einrichtungen. Die vorhandenen sind nicht für kleine Menschen gedacht, was folglich auch „leicht in die Hose“ gehen könnte. Sie sind schlicht zu hoch, zu wenig und zu weit weg.
  • in Grundschulen bautechnisch zugelassene Treppengeländer.
  • in Grundschulen bautechnisch zugelassene Treppenkonstruktionen.
  • für den Rückbau der Fachräume. Der aufwendige Chemieraum in der RaS würde dann leider keine Verwendung mehr finden und muss zurück gebaut werden.
  • für die Aufteilung der Räume. Die bisherigen Klassenräume entsprechen nicht den Anforderungen an einen modernen Grundschulbetrieb. Sie sind schlicht zu klein. Es sind Klassenräume notwendig, die die Lagerung von verschiedensten Unterrichtsmaterialien, Bildung von Kleingruppen und Bewegungsfreiheit ermöglichen. Auch werden zusätzliche Räume für die Inklusion, sog. Differenzierungsräume, benötigt.
  • für die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule „Albertinos“. Bisher wurde das Gebäude von Schülern ab einem Alter von 10 Jahren genutzt. Eine Offene Ganztagsschule gab es nicht, nur eine Übermittagsbetreuung. Diese Übermittagsbetreuung sieht Verpflegung und Hausaufgaben vor. Ein Spielanteil ist in diesem Alter nicht mehr vorgesehen. Es ergeben sich daher andere Anforderungen an die Räumlichkeiten. Auch das Außengelände für die „Albertinos“ sollte entsprechend gestaltet sein. Bisher werden die Spielgeräte der Schule von den Albertinos mitgenutzt.

Die bisher von der Verwaltung geschätzten Kosten für Instandsetzung der RaS von 650.000 € sind viel zu niedrig und werden sich eher auf 1.218.514 € belaufen.  Diesen Kosten gegenüber stehen die geschätzten Kosten für die Sanierung der Albert-Schweitzer-Schule. Von der Verwaltung wurden Kosten von 1.600.000 € geschätzt. Nach einer Analyse der beabsichtigten Maßnahmen mit einer Kalkulierungssoftware gem. DIN 276-1 : 2006-11 belaufen sich die Kosten nur noch auf 1.038.000 €.

Fazit: Auch hier, bei der Sanierung, schneidet die Albert-Schweitzer-Schule günstiger ab.

Kosten, bedingt durch Umzug

Dabei wurde noch nicht berücksichtigt, dass ein Umzug der Albert-Schweitzer-Schule mit nicht unerheblichen Mehrkosten einhergehen wird für tägliche Anfahrten der Schüler. Der Anteil von busfahrenden Schülern/-innen beträgt derzeit 30% der gesamten Schüler der Albert-Schweitzer-Schule. Die Fahrtzeit liegt bei 15 Minuten. Das Einzugsgebiet der Albert-Schweitzer-Schule befindet sich am östlichen Rand der Stadt Schwerte. Die fußläufige Bewältigung eines Schulweges wird im Grundschulbereich bei einer Wegstrecke von zwei Kilometer als zumutbar angesehen. Die Schüler/-innen aus den Bereichen Gänsewinkel und Geisecke hätten einen deutlich längeren Weg als zwei Kilometer. Die anderen Schüler/-innen aus dem bisherigen Einzugsgebiet einen Weg um die zwei Kilometer.

Nach einem Standortwechsel müssten viele der bisherigen Fußgänger/-innen auf Busse ausweichen. Der Anteil der busfahrenden Kinder wird dann auf 70 % geschätzt. Die Fahrtzeiten würden sich um 10-15 Minuten verlängern (bei günstigem Berufsverkehr über die Bethunestrasse), sodass es auch Grundschüler/-innen mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten/Weg und mehr geben wird. Diese Fahrzeit aus den umliegenden Einzugsgebieten der Albert-Schweitzer-Schule aus den Stadtteilen Geisecke und Gänsewinkel zum Stadtpark ist definitiv im Berufsverkehr höher und somit nicht mit den Empfehlungen in Einklang zu bringen. Ein bedarfsgerechter Busverkehr und Haltestellen, verbunden mit entsprechenden Kosten für Fahrten und Bushaltestellen, müsste demnach eingerichtet werden.

Nicht berücksichtigt ist die Verkehrs- und Abholsituation nachmittags aus der Offenen Ganztagsschule. Hier müssen nachmittags weitere Busse eingesetzt werden um die rechtlich zulässige Dauer des Schulweges von 1 Std./Tag nicht zu überschreiten.

  • wöchentliche Fahrten zum Schwimmunterricht. Bisher liegt das Stadtbad für den Schwimmunterricht fast „neben an“. Die Schüler haben einen Fußweg von weniger als 5 Minuten um das Stadtbad zu erreichen. Dieser kurze Weg führt natürlich zu mehr Zeit für den originären Schwimmunterricht. Diese Kosten sind mit 100.000 € zu veranschlagen.
  • den Abriss des Gebäudes der Albert-Schweitzer-Schule, geschätzt 350.000 €.
  • die weitere Verwendung des bisherigen Gebäudes der Offenen Ganztagsschule. Das Gebäude ist keine 10 Jahre alt und ist das neueste und modernste Gebäude für eine Offene Ganztagsschule in ganz Schwerte. Das Gebäude wurde mit Fördermitteln errichtet. Bei einer nicht schulischen Nutzung sind diese zurück zu zahlen. Eine weitere schulische Nutzung ist nach dem Umzug ausgeschlossen. Es ist keine andere Nutzung sinnvoll. Eine Nutzung durch das FBG kann nicht erfolgen, da der Weg dorthin über eine öffentliche Straße führt und die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet ist. Die Ausbuchung des Restbuchwertes und die Rückzahlung der Fördermittel wurden mit 1.000.000 € geschätzt.

Fazit: Auch wenn zunächst die Sanierungsrückstellung für die Albert-Schweitzer-Schule von 452.970 € ein sehr hoher Betrag ist, relativiert sich dieser unter Betrachtung der der noch zu leistenden Instandsetzung und der Folgekosten bei Standortverlagerung von 2.700.000 €.

Raumbedarf Schule

Wie bereits mehrfach unter dem Bereich Kosten erwähnt, sind die Anforderungen an die Räumlichkeiten bei einer Grundschule anderes als bei einer Realschule. Das Gebäude der RaS weist einige nicht klassengroße Räume auf, die aber gleichwohl von der Verwaltung als Nutzung für Klassen bzw. als Differenzierungsräume vorgesehen sind. Zu nennen wäre ein rd. 7 qm großer Raum als Differenzierungsraum im Obergeschoß.

Eine effektive und moderne Grundschularbeit kann nur unter Abkehr vom Frontalunterricht erfolgen. Dabei sind z.B. den Kindern Arbeitsmaterialien für Einzel-, Differenzierungs- und Gruppenarbeit im Klassenraum zur Verfügung zu stellen. Es muss die Möglichkeit geben Kleingruppen und einen Gesprächskreis zu bilden. Dazu gehört auch, dass die Differenzierung klassenübergreifend erfolgt, die Räume eine ausreichende Größe für Kinder der Inklusion einschließlich der notwendigen Betreuer haben und immer eine Aufsicht aller Schüler/innen gewährleistet ist. Unterricht muss auch dann noch erfolgen können, wenn besondere Bedürfnisse einzelner Kinder z.B. nach Bewegung vorliegen. Es müssen nicht nur Räume vorhanden sein für Kunst, Sachunterricht, MINT, PC`s, Instrumente, sondern auch für JEKI, Sonderpädagogen und Türkisch.  Vor dem Hintergrund der Inklusion sind die Räume zu wenig und zu klein. Die Nutzung der RaS schließt sich hierfür aus.

Die Kinder der Albert-Schweitzer-Schule können sich derzeit auf 2690 qm Pausenhoffläche austoben. Nicht berücksichtigt ist die Fläche der mitgenutzten Kardinal-von-Galen-Schule. Der Pausenhof der RaS würde, nach Abriss des Pavillons, nur 1550 qm betragen. Die Fläche würde sich stark verkleinern. Bei 330 Kindern stünden dann jedem Kind weniger als 5 qm für Bewegung zu. (Abzug des Raumbedarfs für Spielgeräte nicht mitgerechnet) Das ist schlicht zu wenig.

Obergeschoss für Albertinos völlig unzureichend

Die von der Verwaltung vorgesehen Unterbringung der „Albertinos“ in umgebauten Räumen im Obergeschoss sind völlig unzureichend. Die „Albertinos“ haben mit einem Neubau aus 2006 optimale Räumlichkeiten, die auf die Bedürfnisse der Grundschulkinder, teilweise bereits in einem Alter von 5 Jahren, zugeschnitten sind. Dabei ist das Gebäude barrierefrei und für Kinder mit und ohne Behinderung geeignet. Die Kosten sind bereits in den oben genannten Zahlen enthalten. Insgesamt stehen den Kindern dort 500 qm zur Verfügung.

Nach den Plänen der Verwaltung stände der Offenen Ganztagesschule mit derzeit 115 Kindern (18 Kinder auf der Warteliste) im Obergeschoss nur noch 270 qm und eine Mensa zur Verfügung. Die Mensa ist nur für die Essensausgabe zu nutzen. Eine anschließende Nutzung für die Einnahme des Essens, Hausaufgaben, Spielen und Arbeitsgruppen schließt sich aus. Die Fläche würde um fast die Hälfte reduziert, bei einer steigenden Tendenz der Anmeldungen. Selbst bei einer Vergrößerung der Fläche für die „Albertinos“, die zu Lasten des Schulbetriebs ginge, würde niemals, auch nur annähernd, die gleiche Qualität der Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule erreicht, wie sie jetzt besteht und wie sie gegen hohe Kosten aufgegeben werden müsste.

Die „Albertinos“ können wegen der ebenerdigen Räume jederzeit drinnen und draußen spielen, unter geringem Personalaufwand für die Aufsichtspflicht. Wie könnte dann die Aufsichtspflicht bei einer Unterbringung der „Albertinos“ im Obergeschoss gewährleistet sein? Ständig ist Bewegung, hin und her.  Wo wäre Platz für den Kräutergarten, Insektenhotel?

Fazit: Ein schlüssiges Konzept zur Nutzung des Gebäudes der bisherigen RaS als Albert-Schweitzer-Schule, welches den Schulbetrieb in der bisherigen Qualität sicherstellt, liegt bisher erkennbar nicht vor.

“Dennoch gilt es, im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung auch die Qualität in den Blick zu nehmen. Schulraum kann nicht unabhängig von pädagogischen Inhalten und pädagogischen Konzepten geplant werden. Nicht der Raum sollte Inhalte und Methoden bestimmen, sondern umgekehrt Inhalte und Methoden die Gestaltung von Räumen.“

GEBIT, Seite 8 des Schulentwicklungsplans

Der Schulalltag wird aus Sicht der Kinder, Eltern und Lehrer nicht unwesentlich auch beeinflusst durch die Umgebung und Erreichbarkeit verschiedener Einrichtungen, der bereits vorhandenen Einrichtungen, die es an der RaS so niemals mehr geben würde wie:

  • die neue Jahn-Sporthalle
  • die notwendige zusätzliche Sporthalle des Friedrich-Bährens-Gymnasiums
  • das Stadtbad
  • der notwendige Sportplatz
  • ein altersangemessener Spielplatz mit Spielgeräten
  • Gotteshäuser beider Konfessionen
  • Neu gebaute Offene Ganztagsschule „Albertinos“
  • für 70 % der Kinder der Grundschule problemlos zu Fuß zu erreichen

Dies sind nicht in Geld zu bemessene Vorteile, die die Eltern, Kinder und Lehrer der Albert-Schweitzer-Schule zu schätzen wissen.

Die Zusammenfassung

Die Empfehlung des Gutachtens GEBIT zu einem „Grundschulzentrum Schwerte“ erfolgt nicht auf der Grundlage einer kalkulatorischen Erörterung. So erfolgt keine reale Gegenüberstellung der Kosten einer Sanierung der Albert-Schweitzer-Schule gegenüber den Kosten der Sanierung der Realschule am Stadtpark (RAS) zu einem grundschulgerechten Standort. Zwar werden der Albert-Schweitzer-Schule hohe Sanierungslücken bescheinigt, jedoch werden die Kosten einer Umstrukturierung des Gebäudes der RAB zu einer funktionellen Grundschule im Gutachten nicht gegengerechnet.

Das Gebäude der RaS ist nicht „grundschulkindgerecht“, die Anzahl der Differenzierungsräume nicht ausreichend, die Klassenräume zu klein und beengt. Eine altersgemäße Gestaltung des Schulhofs, auch mit Freiluftklasse, Schulgarten und Insektenhotel ist bei der Größe der Außenfläche nicht möglich. Die beengten Ausmaße des Schulhofs, lässt ein eine pädagogische, altersgerechte Pausengestaltung nicht zu. Die Offene Ganztagsschule würde bei steigender Tendenz um 50 % verkleinert. Die Länge des Schulweges, die Auswirkungen auf den Verkehr einhergehend mit den dadurch verursachten Kosten werden nicht berücksichtigt.

Die Schulkonferenz hat diese Aussagen eingehend diskutiert und kommt zu der Einschätzung, dass der jetzige Standort der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) an der Wittekindstrasse unter dem Gesichtspunkt „kurze Beine – kurze Wege“ der beste Standort der Albert-Schweitzer-Grundschule in Schwerte ist.

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