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Sexueller Missbrauch eines Kindes: Schwerter ist geständig - Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Dortmund/Schwerte. Ein junger Schwerter soll vor einem Jahr eine Sechsjährige von einem Spielplatz weggelockt und sexuell missbraucht haben. Gestern hat vor dem Hagener Landgericht der Prozess gegen den 19-Jährigen begonnen. Noch vor Verlesung der Anklageschrift mussten Pressevertreter und Publikum allerdings den Saal verlassen. Hintergrund ist eine schwere Erkrankung des Schwerters.

Der schmächtige, junge Mann wirkte sehr angespannt. Bestürzt sah er sich nach den Leuten um, die im Zuschauerraum Platz genommen hatten. Er machte einen verzweifelten Eindruck. Sein Verteidiger sprach kurz beruhigend zu ihm, dann bat er die 4. Große Jugendkammer des Hagener Landgerichts um ein Gespräch, bevor die Anklage verlesen wurde.

Täter ist überfordert

Dem Schwerter, der sich zurzeit in einer Paderborner Therapieeinrichtung befindet, wird schwerer sexueller Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens vorgeworfen. Am 9. Januar vergangenen Jahres soll er sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes an der Dortmunder Grundschule Am Dorney herumgetrieben haben. Die Sechsjährige spielte dort im Sandkasten, als der junge Mann sie ansprach und sie bat, mit ihm zu kommen. Das tat sie auch, und der Angeklagte soll sich daraufhin in der Nähe des Spielplatzes an dem Kind vergangen haben.

In dem viertelstündigen Gespräch mit der Kammer und den anderen Prozessbeteiligten, für das die Verhandlung unterbrochen wurde, legte der Verteidiger dar, warum sein Mandant nicht in der Lage ist, einer öffentlichen Verhandlung standzuhalten. Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten hat der 19-Jährige eine frühkindliche Hirnschädigung erlitten und zeigt Symptome einer schweren psychischen Krankheit, fasste der Richter die Ergebnisse des Gesprächs anschließend zusammen.

Sechsjährige muss nicht aussagen

Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass einige Argumente dafür sprachen, die Verhandlung ohne Publikum und Presse fortzusetzen. Der vorsitzende Richter teilte dazu mit: „Ein durch Transparenz geführtes Verfahren könnte zwar das Bild des Angeklagten in der Öffentlichkeit ändern. Wir sehen aber auf Grund des persönlichen Eindrucks, den der junge Mann macht, dass eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angebracht ist. Eine öffentliche Äußerung ist ihm nicht möglich.“

Nachdem Presse und Publikum den Gerichtssaal verlassen hatten, räumte der Schwerter die Vorwürfe ein. Er erspart so der Sechsjährigen, vor Gericht von ihren Erlebnissen erzählen zu müssen. Die Kammer wird neben einer Verurteilung auch darüber entscheiden, ob der junge Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

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