Schwerte/Dortmund. Vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Hagen muss sich vom 12. Januar an ein 19-jähriger Schwerter verantworten. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgworfen. Der junge Mann ist noch Schüler und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen soll der Angeklagte am 9. Januar 2015 gegen 8 Uhr die zum Tatzeitpunkt 6-jährige Geschädigte im Bereich des Sandkastens der Grundschule „Am Dorney“ in Dortmund gebeten haben, mit ihm zu kommen. Dieser Aufforderung soll das Kind nachgekommen sein. Sodann soll der Angeklagte das Kind in der Nähe des Schulgeländes sexuell missbraucht haben.
In seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten hat der psychiatrische Sachverständige in medizinischer Hinsicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB im Hinblick auf erhebliche psychische Defizite des seit geraumer Zeit unter Betreuung stehenden Angeklagten bejaht. Im Falle seiner Verurteilung kann ferner die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht kommen.
Der Angeklagte wurde noch am Tattag festgenommen und befand sich bis zu seiner Haftverschonung am 2. Februar in Untersuchungshaft.
Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage angesetzt.
