Zeitgeschehen

Südstadt: Bürgermeister antwortet Rechtsanwalt

Die Straße Im Reiche des Wassers soll erneuert werden. Die Maßnahme stehe nicht in Zusammenhang mit der geplanten Bebauung.

Schwerte. Das Maß ist voll für die Anwohner in der Altstadt, befand Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Nisipeanu und hatte im Namen von Schicht 1 in einem Brief an Bürgermeister Heinrich Böckelühr von erheblichen Problemen geschrieben (siehe Blickwinkel-Archiv unter Zeitgeschehen). Jetzt ist der Bürgermeister der Bitte des Anwalts nachgekommen und hat zu „diversen kommunalen Aktivitäten und Untätigkeiten“ Stellung genommen.

Im Zusammenhang mit Vandalismus und Ruhestörungen hatte Prof. Nisipeanu auch die Polizei ins Visier genommen. Sie käme immer erst dann, wenn es bereits zu spät sei, hatte der Anwalt formuliert. Martin Volkmer, Chef der Schwerter Polizei, hat auf Anfrage des Bürgermeisters nachgeschaut und führt aus, dass im Erfassungszeitraum vom 1. bis zum 8. April für das Stadtgebiet 62 Einsätze wegen Ruhestörung und 37 Einsätze wegen Randalierern registriert worden sind. Die Altstadt gehörte in dieser Zeit nicht zum Einsatzgebiet der Polizei.

Im Zusammenhang mit dem von Prof. Nisipeanu angeprangerten Durchgangsverkehr versicherte Heinrich Böckelühr, dass die Problematik erkannt worden sei und bereits an Lösungen „hinsichtlich von Zusatzbeschilderungen“ gearbeitet werde.

Keine massigen Häuserblöcke

Zudem zerstreute der Bürgermeister die Sorgen Nisipeanus, die Haver-Grundstücke würden mit vier- bis fünfgeschossigen, massigen Häuserblöcken bebaut. Eine Bauvoranfrage eines Schwerter Bauträgers sei positiv beschieden worden. Das Gesamtvorhaben gliedere sich in zwei- bis dreigeschossige Baukörper, die „voneinander getrennt um eine zentrale Grünanlage“ gruppiert würden. Eine dreigeschossige Bebauung schließe sich direkt an die vorhandene Eckbebauung (Lokal Im Reiche des Wassers) an und orientiere sich an der Firsthöhe des Bestandsgebäudes. Dann werden die Häuser auf ein zweigeschossiges Niveau abgestuft. Das dritte zurückgesetzte Gebäude ist durchgehend zweigeschossig. „In diesem Zusammenhang bitte ich abschließend zu bedenken“, schreibt Heinrich Böckelühr, „dass der Bedarf an barrierefreien Wohnungen gerade auch für ältere Einwohner Schwertes kontinuierlich wächst, so dass hier die bereits vorhandene Wohnbebauung „Im Reiche des Wassers“ mit einer zusätzlichen Wohnbebauung abgerundet und den Charakter einer ruhigen Wohnstraße mit unmittelbarer Nähe zur Innenstadt stärken wird“.

Kosten für Straßenerneuerung

Dass ein Zusammenhang bestehe zwischen der Bebauung und der Erneuerung der Straße „Im Reiche des Wassers“ zwischen Brückstraße und der Hausnummer 4, weist der Bürgermeister zurück. „Eine Veranlagung der betroffenen Eigentümer zu den Anliegerbeiträgen ist unabhängig von einer Bebauung“, heißt es in dem Brief. Und weiter: „Sollte aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen die Fläche des zukünftigen Bauvorhabens nicht veranlagt werden, müssten alle übrigen Anlieger diesen entgangenen Beitrag anteilmäßig übernehmen, was nicht im Interesse der übrigen Anlieger sein dürfte“. Dass die Straße, der der Bürgermeister „den Charakter einer Durchgangsstraße attestiert, weil „ihr eine gewisse verbindende Wirkung zukommt“, im besagten Abschnitt erneuert werden muss, stehe angesichts ihrer Schäden und angesichts eines „größeren öffentlichen Interesses“ alleine schon durch die Praxisklinik Schwerte außer Frage. „Auf Grund dessen wird die Stadt Schwerte voraussichtlich mehr als die Hälfte der Sanierungskosten übernehmen. Würde es sich hierbei vornehmlich um eine Anliegerstraße mit untergeordnetem öffentlichen Interesse handeln, müssten die Anlieger rund 80 Prozent der Ausbaukosten selbst tragen“.

Was die lockere Idee einer Erweiterung des Biergartens der Gaststätte „Im Reiche des Wassers“ angeht, verweist Heinrich Böckelühr auf gesetzliche Regelungen wie z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz. Schutzwürdige Interessen unmittelbar Betroffener wie die Bewohner der Altstadt würden eine hohe Priorität besitzen.

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